DER BETRIEB
Pfändung eines von Sanktionen betroffenen Bankguthabens ohne erforderliche Genehmigung: Kein Einziehungsrecht des Pfändungsgläubigers

Pfändung eines von Sanktionen betroffenen Bankguthabens ohne erforderliche Genehmigung: Kein Einziehungsrecht des Pfändungsgläubigers

BGH, Urteil vom 25.01.2024 – IX ZR 19/22

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen
  1. a)

    Ohne Freigabe durch die zuständige Behörde eines Mitgliedstaats dürfen aufgrund der VO (EU) 2016/44 des Rates vom 18.01.2016 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen und zur Aufhebung der VO (EU) Nr. 204/2011 eingefrorene Gelder und wirtschaftliche Ressourcen nicht gepfändet werden; dies gilt auch bei Vollstreckungsmaßnahmen, die auf Sicherungsmaßnahmen beschränkt sind (Anschluss an EuGH vom 11.11.2021 – C-340/20, RIW 2022 S. 58).

  2. b)

    Erfolgt eine Forderungspfändung ohne die erforderliche Genehmigung, steht dem Pfandgläubiger kein Einziehungsrecht gegenüber dem Drittschuldner zu.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

ZPO § 804 Abs. 1

VO (EU) 2016/44 Art. 1 Buchst. b und d, Art. 11 Abs. 2

Sachverhalt

Die G. GmbH (im Folgenden: G.) erstritt einen Schiedsspruch des Internationalen Schiedsgerichtshofs in Paris vom 31.10.2013 gegen den L., einen libyschen Staatsfonds (im Folgenden: L.). Danach