DER BETRIEB
Betriebliche Altersversorgung in der Insolvenz
Zusammenfassung des Aufsatzes „Aktuelle Rechtsprechung zur betrieblichen Altersversorgung in der Insolvenz“ von Hinrichs/Ultsch (DB1475423) auf S. 1470

Betriebliche Altersversorgung in der Insolvenz

Zusammenfassung des Aufsatzes „Aktuelle Rechtsprechung zur betrieblichen Altersversorgung in der Insolvenz“ von Hinrichs/Ultsch (DB1475423) auf S. 1470

Rechtsfragen in Bezug auf die betriebliche Altersversorung in der Insolvenz des Arbeitgebers beschäftigen regelmäßig die Gerichte – ein Blick auf ausgewählte aktuelle Rechtsprechung.

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist in der Insolvenz des Arbeitgebers regelmäßig von erheblicher Bedeutung. Zum einen sind insbesondere die Einstandspflicht des Pensions-Sicherungs-Verein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) als gesetzlich bestimmter Träger der Insolvenzsicherung und deren Folgen zu klären. Zum anderen hat der Insolvenzverwalter u.a. zu prüfen, inwieweit einzelne Rechtspositionen aus bAV-Zusagen zur Insolvenzmasse gehören und für die Befriedigung sämtlicher Gläubiger nutzbar zu machen sind.

Foto: istockphoto/CentralITAlliance
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Eine Hauptaufgabe im Insolvenzverfahren ist die rechtliche Prüfung, ob eine betriebliche Altersversorgung i.S.d. § 1 BetrAVG gegeben ist und der gesetzliche Insolvenzschutz gem. § 7 BetrAVG greift. Kennzeichnend für die Qualifizierung als Zusage gem.