Inhaltsverzeichnis
Der Betrieb 28/2016
Editorial
Neues Erbschaftsteuergesetz muss in die Verlängerung Marko Wieczorek | S. M1 |
Gastkommentar
Klarstellung der Maßgeblichkeit bei den Herstellungskosten nach dem Steuermodernisierungsgesetz Prof. Dr. Patrick Velte | S. M5 |
Betriebswirtschaft
Prof. Dr. Michael Hommel / Prof. Dr. Stefan Rammert / Florian Kiy Als Reaktion auf das seit Langem anhaltende Zinstief hat der Gesetzgeber beschlossen, den Bezugszeitraum für den Abzinsungssatz nach § 253 Abs. 2 HGB für Pensionsrückstellungen von sieben auf zehn Geschäftsjahre zu verlängern. Damit wird das Absinken des Abzinsungssatzes gebremst und den Unternehmen mehr Zeit gegeben, ihre Pensionsrückstellungen an das niedrige Marktzinsniveau anzupassen. […] | S. 1585-1593 |
Steuerrecht
Die InvSt-Reform ist verabschiedet RA Ronald Buge / RA Dr. Peter Bujotzek / RA Dr. Jens Steinmüller Das InvStRefG erhielt am 08.07.2016 die Zustimmung des Bundesrats. Es soll das Steuersystem für Investmentfonds verständlicher gestalten und missbräuchliche Steuergestaltungen verhindern. Zur Anpassung an europarechtliche Vorgaben werden in- und ausländische Fonds künftig gleich behandelt. Hinzu kommen Änderungen bei der USt auf Verwaltung von Investmentvermögen. Die InvSt-Reform soll am 01.01.2018 in Kraft treten. […] | S. 1594-1600 |
StB Prof. Dr. iur. Swen Bäuml Der Bundesrat hat am 08.07.2016 der vom Bundestag verabschiedeten Reform des ErbStG nicht zugestimmt und die Einberufung des Vermittlungsausschusses verlangt (BR-Drucks. 344/16 [B]). Die Länder fordern, dass die neuen Regeln für Firmenerben in dem gemeinsamen Gremium beider Häuser grundlegend überarbeitet werden. Vorgestellt werden die wesentlichen Aspekte der Neuregelung sowie die Kritikpunkte des Bundesrats, die zu einer Anrufung des Vermittlungsausschusses geführt haben. […] | S. 1600-1604 |
RA/FAStR/StB Dr. Christian Kirchhain Die Finanzverwaltung steht auf dem Standpunkt, dass die unentgeltliche Übertragung von Anteilen an einer gewerblich geprägten vermögensverwaltenden Mitunternehmerschaft auf eine gemeinnützige Körperschaft nicht unter § 6 Abs. 3 EStG falle. Dem wird widersprochen. Zugleich wird die Auffassung der Finanzverwaltung kommentiert, dass ein Stpfl. das Buchwertprivileg nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 4 EStG in Anspruch nehmen und so erreichen kann, dass die Anteilsübertragung jedenfalls partiell ertragsteuerneutral ist. […] | S. 1605-1608 |
Kein anteiliger Abzug von Kosten für gemischt genutzte Nebenräume RiFG Hans-Ulrich Fissenewert Aufwendungen für Küche, Bad und Flur, die in die häusliche Sphäre eingebunden sind und zu einem nicht unerheblichen Teil privat genutzt werden, können auch dann nicht als Betriebsausgaben/Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn ein berücksichtigungsfähiges häusliches Arbeitszimmer existiert. | S. 1608-1609 |
Anwendung des ErbStG auf Erwerbe, für die die Steuer nach dem 30.06.2016 entsteht Oberste Finanzbehörden der Länder, gleichlautende Erlasse vom 21.06.2016 – | S. 1609 |
Frist zur Antragstellung auf Optionsverschonung nach § 13a Abs. 8 ErbStG BayLfSt, Verfügung vom 07.07.2016 – S 3812b.2.1-13/6 St34 | S. 1609-1610 |
OFD Niedersachsen, Verfügung vom 14.06.2016 – S 7100-421-St 172 | S. 1610-1611 |
BFH, Urteil vom 10.03.2016 – IV R 41/13 | S. 1611-1615 |
Abzug ausländischer Steuern in Missbrauchsfällen BFH, Urteil vom 02.03.2016 – I R 73/14 | S. 1615-1617 |
Festsetzung der ErbSt für den Vorerbfall nach dem Tod des Vorerben BFH, Urteil vom 13.04.2016 – II R 55/14 | S. 1617-1618 |
Wirtschaftsrecht
„Gesellschaftsrechtlich zulässige“ Regelungen im Insolvenzplan (§ 225a Abs. 3 InsO) Prof. Dr. Ulrich Noack / Tobias Schneiders Das ESUG hat eine Schnittstelle für korporative Eingriffe geschaffen, wonach der Insolvenzplan die Rechte der Anteilsinhaber einbeziehen kann. Umstritten ist allerdings, wie weit dieser Eingriff reicht. Die InsO verweist auf die gesellschaftsrechtliche Zulässigkeit, die ihrerseits unter den Bedingungen des Planverfahrens zu bestimmen ist. Der Beitrag zeigt, dass insoweit eine weite Gestaltungsfreiheit eröffnet ist. […] | S. 1619-1624 |
Eintragung eines grenzüberschreitenden Formwechsels ins Handelsregister RAin Heike Richter / Maximilian Backhaus In der VALE-Entscheidung (Rs. C-378/10, DB 2012 S. 1614) hatte der EuGH aus der Niederlassungsfreiheit die Pflicht der Mitgliedstaaten abgeleitet, einer Gesellschaft, die ihren Sitz über die Grenze verlegen und dabei das anwendbare Recht wechseln will, im Aufnahmestaat die gleichen Möglichkeiten zur Umwandlung zu gewähren, die inländische Gesellschaften in Anspruch nehmen können. […] | S. 1625-1626 |
Dr. André Görner Mit dem Grundsatzurteil vom 24.01.2012 (BGHZ 192 S. 236 = DB 2012 S. 504 ff.) hatte der BGH entschieden, dass die Einziehung eines Geschäftsanteils mit der Mitteilung des Beschlusses an den betroffenen Gesellschafter unabhängig von der Leistung der Abfindung wirksam wird. Zugleich können die übrigen Gesellschafter anteilig persönlich für die Abfindung haften. […] | S. 1626-1627 |
KG Berlin, Beschluss vom 21.03.2016 – 22 W 64/15 | S. 1627-1629 |
Insolvenzanfechtung: Zur Kenntnis des Gläubigers von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners BGH, Urteil vom 16.06.2016 – IX ZR 23/15 | S. 1629-1632 |
BGH, Urteil vom 31.05.2016 – XI ZR 370/15 | S. 1632-1634 |
Arbeitsrecht
Spielregeln der betrieblichen Übung RAin/FAinSozR Ingrid-Beate Hampe / Christiane Endriß Findet sich für Arbeitnehmeransprüche weder im Arbeitsvertrag noch in Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen eine Regelung, wird nicht nur im betrieblichen Alltag, sondern auch vor den Arbeitsgerichten schnell die „betriebliche Übung“ bemüht. Gesetzlich geregelt ist sie nicht. Sie wird im Wesentlichen von der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung geprägt – und das z.T. in erstaunlicher Art und Weise. […] | S. 1635-1640 |
Kein Anspruch auf künftige Tariferhöhungen aus betrieblicher Übung RA/FAArbR Klaus Thönißen Das BAG hatte darüber zu entscheiden, ob eine Arbeitnehmerin von ihrem Arbeitgeber – trotz fehlender Tarifgebundenheit – auf Grundlage einer betrieblichen Übung die Weitergabe künftiger Tarifentwicklungen, insb. die Erhöhung des Entgelts, verlangen kann. Es kam dabei zu dem Ergebnis, dass dem Arbeitgeber trotz mehrmaliger Weitergabe der Tariferhöhungen der notwendige Rechtsbindungswille fehlt und dieser sich von der Entwicklung des Tarifentgelts für die Zukunft lösen kann. […] | S. 1640-1641 |
Beiderseitiger Forderungsverzicht kann Ansprüche auf equal pay erfassen BAG, Urteil vom 24.01.2016 – 5 AZR 258/14 | S. 1641-1642 |
LAG Hamm, Urteil vom 17.03.2016 – 17 Sa 1660/15 | S. 1642-1643 |
BAG, Beschluss vom 24.02.2016 – 7 ABR 20/14 | S. 1643-1644 |
Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit im Rahmen billigen Ermessens BAG, Urteil vom 27.01.2016 – 4 AZR 468/14 | S. 1644 |
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